Wir bauen Webseiten für KMU im Norden — technisch exzellent, persönlich erreichbar.
Webseite, Google Business Profile und Content & SEO im Bündel — ab 147 € netto bei 36 Monaten.
Wir kennen die Eigenheiten jeder Branche — von der Saisonalität bis zum Datenschutz.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was es für Ihre Webseite wirklich bedeutet.
Wählen Sie den Kanal, der Ihnen am liebsten ist. Wir antworten in der Regel binnen weniger Stunden.
Alle drei Wege landen beim gleichen Team — wählen Sie, was Ihnen am bequemsten ist.
Schnell besprochen, in Ihrer Stimme — bei Signal Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.idea-digital.de der ideaApriori GmbH (Geschäftsbezeichnung: ideaDIGITAL).
Eingeschlossen sind alle Unterseiten, die unter der oben genannten Domain erreichbar sind, einschließlich Inhaltsbereichen, Formularen und interaktiven Komponenten.
Nicht eingeschlossen sind:
• verlinkte externe Webseiten Dritter
• eingebettete Inhalte Dritter (z. B. Karten-Dienste, Videoplattformen), soweit eingesetzt
• Kundenwebseiten, die von ideaDIGITAL betreut werden — für diese erstellen die jeweiligen Kunden eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit
Diese Webseite wurde so konzipiert und entwickelt, dass sie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und damit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1 auf Konformitätsstufe AA entspricht.
Status: Die Webseite ist nach unserer Selbsteinschätzung vollständig mit den oben genannten Vorgaben vereinbar.
Wir behalten uns vor, diese Einschätzung nach externer Prüfung anzupassen. Soweit einzelne Bereiche nicht vollständig konform sind, werden diese unter Punkt 3 transparent aufgeführt.
Folgende Inhalte sind nach derzeitigem Stand nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich:
Soweit auf unserer Webseite Inhalte Dritter eingebettet sind (z. B. Karten-Dienste, Videoplattformen, eingebundene Formulare externer Anbieter), liegen diese außerhalb unserer technischen Kontrolle. Für deren Barrierefreiheit ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Wir bemühen uns, ausschließlich Drittinhalte einzusetzen, die ihrerseits zugänglich sind.
Soweit wir PDF-Dokumente bereitstellen, sind diese auf Zugänglichkeit geprüft. Bei älteren Dokumenten oder Dokumenten, die wir von Dritten erhalten haben, kann es Einschränkungen geben. Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine zugängliche Alternative auf Anfrage bereit (siehe Punkt 6).
Die Einhaltung der Anforderungen wurde nach folgender Methode überprüft:
• Selbsteinschätzung der ideaApriori GmbH auf Basis der WCAG 2.1 AA-Kriterien
• Automatisierte Tests mit etablierten Werkzeugen (z. B. axe DevTools, WAVE, Lighthouse Accessibility)
• Manuelle Tests mit Tastatur-Navigation, Screenreader-Stichproben (NVDA, VoiceOver) sowie Kontrast- und Schriftgrößen-Prüfungen
• Prüfung der HTML-Semantik, ARIA-Attribute und der Reihenfolge der Inhaltselemente
Eine vollständige externe Prüfung durch eine anerkannte Barrierefreiheits-Prüfstelle (z. B. BIK BITV-Test) ist [geplant für Datum] bzw. wurde durchgeführt am [Datum, falls bereits erfolgt].
Diese Erklärung wurde erstellt am: [Datum]
Letzte Aktualisierung: [Datum]
Die Erklärung wird regelmäßig — mindestens jährlich — überprüft und bei Änderungen am Webauftritt angepasst.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen? Möchten Sie uns Informationen in einer anderen Form (z. B. als zugängliches PDF, in einfacher Sprache, als Vorlese-Variante) bereitstellen lassen? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
Bearbeitungsfrist: Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von 5 Werktagen und antworten auf inhaltliche Anfragen innerhalb von zwei Wochen. Bei umfangreichen Anpassungen können längere Bearbeitungszeiten erforderlich sein; in diesem Fall informieren wir Sie über den voraussichtlichen Abschluss.
Sollten Sie auf eine Anfrage oder Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die nach BFSG zuständige Marktüberwachungsbehörde bzw. Schlichtungsstelle wenden.
Bei Streitigkeiten zur Barrierefreiheit elektronischer Dienste können sich Verbraucher an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Für die Marktüberwachung nach BFSG ist die zuständige Landesbehörde des Sitzes der ideaApriori GmbH verantwortlich. Diese erreichen Sie über:
[Zuständige Marktüberwachungsbehörde, Anschrift, Web]
Barrierefreiheit ist für uns kein Pflichtprogramm, sondern Bestandteil guter Handwerksarbeit. Wir bauen sämtliche von uns erstellten Kunden-Webseiten von Beginn an nach den gleichen Standards wie diese Webseite — ohne Aufpreis, ohne Add-on.
Wenn Sie als Kunde, Partner oder Interessent eine Frage zur Barrierefreiheit Ihrer eigenen Webseite haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten gern.